
Meine Leistungen
Vorsorge
Für den Fall der Fälle: rechtliche Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit.
Zusammenfassung
Niemand möchte daran denken — aber die Frage, wer im Ernstfall für Sie entscheidet, ist zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen. Eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden — auch wenn Sie sie selbst nicht mehr äußern können.
Was dies umfasst
General- und Vorsorgevollmacht: Ich regele mit Ihnen, wer im Falle von Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit bevollmächtigt sein soll, rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Entscheidungen für Sie zu treffen.
Patientenverfügung: Ich helfe Ihnen, Ihre Wünsche zu medizinischen Maßnahmen klar und rechtssicher zu formulieren — für den Fall, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Betreuungsverfügung: Ich halte fest, wen Sie als Betreuungsperson bestimmen möchten, falls ein Gericht eine Betreuung einsetzen muss.
Beratung zur Unternehmensnachfolge: Für Unternehmer ist Vorsorge auch eine Frage der Betriebskontinuität — ich berate Sie hierzu ganzheitlich.
Verbindung zur Nachlassplanung: Ich empfehle, Vorsorge und Erbplanung aufeinander abzustimmen — für eine lückenlose Absicherung.
Warum das wichtig ist
Ohne Vorsorgevollmacht kann im Ernstfall niemand ohne gerichtliche Genehmigung für Sie handeln — selbst enge Familienangehörige nicht. Eine gesetzliche Betreuung ist zeitaufwändig, kostspielig und folgt nicht zwingend Ihren Wünschen. Vorsorge ist der einfachste Weg, das zu verhindern.
Sie möchten rechtzeitig vorsorgen?
Ich berate Sie persönlich — vereinbaren Sie jetzt einen Termin.
